Mediation und Recht


Seit dem 1. Januar 2011 hat die Mediation in der Zivilprozessordnung als Vermittlungsverfahren ihren festen Platz. Parteien steht es somit frei, anstelle der Schlichtungsstellen die Lösung eines Konflikts in einer Mediation zu erarbeiten. Der Richter / die Richterin kann eine Mediation anordnen oder empfehlen.

Der Antrag zur Sistierung eines Gerichtsverfahrens ist jederzeit möglich, wenn eine Mediation durchgeführt wird. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf http://www.bj.admin.ch. Mediation ist auch im Verwaltungs- und Strafverfahren möglich. 



Ein ausführliches Merkblatt zur Mediation finden Sie unter folgendem Link: